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   BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B   

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https://dejure.org/2022,34116
BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B (https://dejure.org/2022,34116)
BSG, Entscheidung vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B (https://dejure.org/2022,34116)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - B 5 R 135/22 B (https://dejure.org/2022,34116)
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    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.04.2020 - B 5 RS 13/19 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Wird eine solche Sachaufklärungsrüge erhoben, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 14.4.2020 - B 5 RS 13/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Ungeachtet dessen legt die Klägerin nicht dar, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 24.03.2021 - B 13 R 14/20 B

    Abtretungsvereinbarung zur Sicherung anwaltlicher Honoraransprüche

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Auf die Behauptung, die angegriffene Entscheidung sei inhaltlich unrichtig, kann eine Revisionszulassung nicht gestützt werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 24.3.2021 - B 13 R 14/20 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 9/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarberichtigungsbescheid - zum Zeitpunkt des

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Im Übrigen können die gesetzlichen Beschränkungen einer Sachaufklärungsrüge nicht durch eine - hier allenfalls sinngemäß erfolgte - Berufung auf die Vorschriften zum rechtlichen Gehör umgangen werden (vgl zB BSG Beschluss vom 26.1.2022 - B 6 KA 9/21 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B

    Erstattung der den Festbetrag und den Zuschuss aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Hierfür wäre aufzuzeigen, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 bzw § 373 ZPO ) und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden sollte und dass es sich seinem Inhalt nach nicht um eine bloße Beweisanregung gehandelt habe (vgl zB BSG Beschluss vom 26.11.2019 - B 13 R 159/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 26.04.2022 - B 5 R 325/21 B

    Zuweisung einer Maßnahme zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Falls sie damit eine Verkennung des Streitgegenstands (§ 123 SGG ) rügen will, wäre ein solcher Verfahrensmangel nicht anforderungsgerecht bezeichnet (vgl zu den diesbezüglichen Anforderungen zB BSG Beschluss vom 26.4.2022 - B 5 R 325/21 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B
    Ungeachtet dessen legt die Klägerin nicht dar, ihr Beweisbegehren bis zum Schluss, dh im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch noch bei Erteilung des Einverständnisses mit dieser Verfahrensweise (vgl § 124 Abs. 2 SGG ) aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 5 R 171/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 02.05.2023 - B 5 R 140/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Indem er dazu vorträgt, das LSG habe ignoriert, dass er mit Schriftsatz seiner damaligen Prozessbevollmächtigten vom 22.3.2022 die Ladung des Zeugen K beantragt habe, ergibt sich aus der Beschwerdebegründung weder, mit welchem konkreten Inhalt er einen solchen Beweisantrag prozessordnungsgemäß gestellt, noch dass er einen solchen bis zuletzt, dh auch in der mündlichen Verhandlung am 6.5.2022, aufrechterhalten hat (zu den Anforderungen an die formgerechte Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht im Einzelnen vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 10.05.2023 - B 5 R 53/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Im Übrigen können die gesetzlichen Beschränkungen einer Sachaufklärungsrüge nicht durch eine Berufung auf die Vorschriften zum rechtlichen Gehör umgangen werden (vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 14.12.2022 - B 5 R 147/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es kann offenbleiben, ob der Kläger einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnet hat (vgl zu den Anforderungen zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 29.12.2022 - B 5 R 195/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Diesem Vortrag der Klägerin (im Umfang von lediglich einer halben Seite) kann schon nicht entnommen werden, dass sie vor dem LSG einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten habe (zu den Anforderungen an die formgerechte Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 7 f; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 132 ff) .
  • BSG, 07.12.2022 - B 5 R 176/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Diesem Vorbringen lässt sich bereits ein bis zuletzt aufrechterhaltener prozessordnungsgemäßer Beweisantrag der Klägerin, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist, nicht entnehmen (zu den Anforderungen an die formgerechte Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 135/22 B - juris RdNr 7 f; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 132 ff) .
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